Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung in ganz Deutschland, die arbeitslosen Menschen angeboten wird, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Diese Förderung soll dazu beitragen, die finanziellen Risiken während der Anfangsphase der Unternehmensgründung zu minimieren und den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Diese Förderung gibt es nicht ausschließlich in Berlin.
Die Höhe und Dauer des Gründungszuschusses hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das individuelle Arbeitslosengeld I und ein pauschaler Betrag zur sozialen Sicherung. In Berlin richtet sich die Höhe des Arbeitslosengelds I (für 6 Monate können das je nach ALG I -Anspruch allein schon über 15.000 Euro sein!) nach dem letzten Gehalt und der Steuerklasse. Während der ersten sechs Monate nach der Gründung erhalten die Gründer ihr individuelles Arbeitslosengeld I als Zuschuss. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung gezahlt, um die Kosten für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung abzudecken. Nach den ersten sechs Monaten kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate in Form des Pauschalbetrags von 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung fortgesetzt werden, vorausgesetzt, die Gründer können nachweisen, dass sie hauptberuflich selbstständig sind.
Im Jahr 2022 wurden in Berlin insgesamt 40.391 Gewerbeanmeldungen verzeichnet. Viele dieser Gründer haben wahrscheinlich den Gründungszuschuss in Anspruch genommen, insbesondere wenn sie zuvor arbeitslos waren. Dies unterstreicht die Bedeutung des Gründungszuschusses als Instrument zur Förderung der Selbstständigkeit und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter der Bezug von Arbeitslosengeld I vor der Gründung, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 150 Tage, die Prüfung und Bestätigung der Geschäftsidee und des Businessplans durch eine fachkundige Stelle sowie der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbstständige Tätigkeit.
Die zuständigen Arbeitsämter in Berlin sind: Agentur für Arbeit Berlin Mitte, Agentur für Arbeit Berlin Nord, Agentur für Arbeit Berlin Süd, Agentur für Arbeit Beuthstraße, Agentur für Arbeit Lichtenberg, Agentur für Arbeit Marzahn-Hellersdorf, Agentur für Arbeit Pankow, Agentur für Arbeit Reinickendorf, Agentur für Arbeit Spandau, Agentur für Arbeit Steglitz-Zehlendorf, Agentur für Arbeit Tempelhof-Schöneberg und Agentur für Arbeit Treptow-Köpenick.
Gründerberater können eine wichtige Rolle bei der Beantragung des Gründungszuschusses spielen, indem sie bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans und der Vorbereitung der Antragsunterlagen unterstützen. In Berlin gibt es viele anerkannte Beratungsstellen, die den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit akzeptieren, um die Beratungskosten abzudecken.
Zusätzlich zu finanzieller Unterstützung bietet Berlin auch andere Förderprogramme und ein aktives Start-up-Netzwerk für Existenzgründer. Eine genaue Prüfung anderer Fördermittel ist daher immer zu empfehlen!
Der Gründungszuschuss selbst kann arbeitslosen Menschen (oder Gründern die noch arbeiten und im Rahmen der Gründung kurzfristig arbeitslos sein werden) dabei helfen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, und mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung die Chancen auf Erfolg erhöhen. Die Starthilfe ist eine Firma und ein Team von Existenzgründerberatern, die Gründer bei verschiedenen Aspekten der Unternehmensgründung unterstützen, einschließlich Businessplan-Erstellung, Vorbereitung auf die Gründung und die Beschaffung von Finanzierungsmöglichkeiten. Wir bieten unsere Dienste oft kostenlos (durch AVGS bezahlt) an und können arbeitslosen Gründern erheblich helfen. Erstberatungen sind immer kostenfrei!